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Kostenerstattung für Physiotherapie

Privat verrechnete Physiotherapie kann bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden. Die Rückerstattung richtet sich nach dem Vertragstarif der jeweiligen Kasse (bzw. Basistarifen) und beträgt je nach Träger z. B. 80 % des Vertragstarifs oder den Vertragstarif abzüglich eines Behandlungsbeitrags.Stand: 04.11.2025

Richtwerte je Krankenkasse (Wahltherapie)

KasseLeistungRückerstattung (Richtwert)Hinweise
ÖGKEinzelbehandlung 30 Minca. € 30,4080 % des Vertragstarifs; ärztliche Verordnung erforderlich.
ÖGKEinzelbehandlung 45 Minca. € 45,62Wie oben; 80 % des Vertragstarifs.
Details: ÖGK Info
ÖGKEinzelbehandlung 60 Minca. € 60,82Wie oben.
SVSEinzelbehandlung 30 MinBasis € 33,65Kostenerstattung i. d. R. bis 80 % des Basistarifs; Eigenanteil möglich.
SVSEinzelbehandlung 45 MinBasis € 50,47Erstattung auf Basis-Tarif (siehe Quelle).
SVSEinzelbehandlung 60 MinBasis € 67,29Erstattung auf Basis-Tarif; Hausbesuch separat.
BVAEBEinzelbehandlung 60 Min (Referenz)Vertragstarif € 76,03Rückerstattung im Wahlbereich: Vertragstarif minus 10 % Behandlungsbeitrag (Eigenanteil).
KFA WienEinzelbehandlung (Richtwert)i. d. R. VertragstarifKostenersatz entspricht üblicherweise dem Vertragstarif für die gleiche Leistung, abzüglich allfälliger Selbstbehalte. Konkrete Beträge bitte direkt bei der KFA prüfen.

So erhalten Sie Ihre Rückerstattung

  1. Ärztliche Verordnung für Physiotherapie einholen (vor Behandlungsbeginn).
  2. Behandlung bei einem Wahl-Physiotherapeuten in Anspruch nehmen.
  3. Honorarnote bezahlen und Zahlungsnachweis aufbewahren.
  4. Einreichen bei der Kasse (digital oder per Post) inklusive Verordnung, Honorarnote und Zahlungsnachweis.
  5. Rückerstattung laut Kassentarif (siehe Tabelle) – ein Eigenanteil bleibt üblich.
Hinweis: Bei der ÖGK erfolgt die Erstattung im Wahlbereich auf Basis von 80 % des Vertragstarifs. Bei der BVAEB wird in der Regel der Vertragstarif abzüglich 10 % Behandlungsbeitrag refundiert. Bei der SVS dienen Basistarife als Grundlage; je nach Fall gelten Eigenanteile.

Details & Formulare:ÖGK·SVS Tarifauskunft·BVAEB·KFA Wien

Transparenz: Diese Seite stellt keine Rechtsauskunft dar. Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen und Bewilligungsregeln Ihrer Kasse. Wir unterstützen Sie gern beim Einreichen Ihrer Unterlagen.